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Salzbrenner KG
Wurstfabrikation
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Salzbrenner KG
Copyright Der Nachdruck von Fotos, Zeichnungen, Texten und Anzeigen, auch auszugsweise, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Salzbrenner KG in Hamburg.Haftungsausschluss1. Inhalt des Onlineangebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 2. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (“Links”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.3. Urheber- und Kennzeichenrecht Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Allgemeine Verkaufsbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote der Salzbrenner KG (Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.Abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers widerspricht der Verkäufer hiermit. Diese gelten nur, wenn der Verkäufer schriftlich zustimmt. 1.2 Der Käufer darf Ansprüche aus mit dem Verkäufer geschlossenen Verträgen nur mit dessen schriftlicher Zustimmung abtreten.
2. Lieferung, Lieferzeit, Leistungshindernisse, Lieferverzug 2.1 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen, hat er die daraus erwachsenen Kosten allein zu tragen. 2.2 Der Mindestbestellwert für Waren zur Auslieferung beträgt 50 Euro. Der Mindestbestellwert für Waren zur Auslieferung per Kühlspedition beträgt € 120,00. Bei Überschreitung der Mindestbestellwerte trägt der Verkäufer die Kosten für einen Versand innerhalb Deutschlands, unbeschadet der Gefahrtragung des Käufers aus 2.1. Die Übernahme der Kosten durch den Verkäufer stellt keine Vereinbarung einer Bringschuld dar. Leistungssort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. 2.3 Die Wahl des Versandortes und des Beförderungsweges sowie Transportmittels erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch den Verkäufer nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung. 2.5 Die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung steht unter demVorbehalt dass er selbst von seinen Lieferanten rechtzeitig und richtig beliefert wird. 2.6 Wenn der Verkäufer aus Gründen höherer Gewalt oder sonstiger von ihm nicht zu beeinflussender und zu vertretender Ereignisse- beispielsweise Tierseuchen, behördliche Verfügungen, Betriebsstörungen, Streiks, Feuer oder Diebstahl- zeitweilig oder andauernd nicht vertragsgerecht liefern kann, ist der Verkäufer für die Dauer und im Umfang der Einwirkung solcher Ereignisse von seiner Lieferverpflichtung entbunden und auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer hieraus Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche erwachsen. 2.7 Für einen Lieferverzug (§§ 280 I, II, 286 BGB, Schadenersatz neben der Leistung) haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit 2.7.1 der Lieferverzug auf einer vom Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer vom Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadenersatzhaftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. 2.7.2 der vom Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht (z.B. wenn das zugrunde liegende Geschäft ein Fixgeschäft ist, bei dem der Käufer schriftlich bei Vertragsschluss den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat); in diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. 2.7.3 Im Übrigen haftet der Verkäufer für einen Lieferverzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen. 2.7.4 Bei fehlendem Verschulden haftet der Verkäufer nicht. 2.7.5 Weitere Ansprüche wegen Verzögerung der Leistung (Schadenersatz statt der Leistung, Rücktritt) bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 3.2.
3. Gewährleistung und Haftung 3.1 Mängelansprüche und sonstige vertragliche Ansprüche des Käufers, die auf einem Mangel beruhen, bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und dann auch nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 3.1.1 bis 3.1.4: 3.1.1 Besteht ein Mangel der Ware, so hat der Käufer dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Verkäufer entscheidet hierbei, ob er die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung vornimmt.3.1.1 Besteht ein Mangel der Ware, so hat der Käufer dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Verkäufer entscheidet hierbei, ob er die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung vornimmt. 3.1.2 Die Kosten der Nacherfüllung trägt der Verkäufer mit Ausnahme der Kosten, die dadurch entstehen, dass der Käufer die Sache an einen anderen Ort verbringt als den Erfüllungsort. 3.1.3 §§ 478, 479 BGB gelten innerhalb ihres Anwendungsbereiches mit folgenden Abweichungen: Ansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer kann Aufwendungsersatz zudem nur in Form einer Gutschrift verlangen. Aufwendungsersatz ist zudem für solche Aufwendungen ausgeschlossen, die bei hinreichender Vorsorge des Käufers für die Nacherfüllung nicht angefallen wären. Schadenersatzansprüche des Käufers bestehen bezüglich Schadenersatzansprüchen neben der Leistung wegen Verzögerung der Nacherfüllung nur nach Maßgabe der Ziffer 2.7 und bezüglich übriger Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels nur nach Maßgabe der Ziffer 3.2. 3.2 Die allgemeine Haftung des Verkäufers bestimmt sich nach den folgenden Ziffern 3.2.1 bis 3.2.4: 3.2.1 Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bezüglich Schadenersatz neben der Leistung wegen Lieferverzug gilt abschließend Ziffer 2.7. 3.2.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer abweichend auch für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. 3.2.3 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. 3.2.4 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Ziffern 3.2.1 bis 3.2.3 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4. Zahlung, Preise 4.1 Kaufpreisforderungen des Verkäufers sind “netto Kasse” ohne jeden Abzug sofort zu zahlen vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung 4.2 Gegenüber Forderungen des Verkäufers ist die Ausübung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen. Aufrechnung, Minderung und sonstige Zurückbehaltung ist nur mit solchen Forderungen gestattet, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. 4.3 Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn es zwischen Vertragsschluss und Lieferung eine Erhöhung öffentlicher Abgaben gibt, wird diese an den Käufer weiterberechnet.
5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt 5.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die ihm aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, vor (Vorbehaltsware). Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. 5.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere ununterbrochen die erforderliche Kühlkette einzuhalten. 5.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen; zudem hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 5.4 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (insbesondere auch Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Ware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt dies hiermit an. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 5.5 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
6. Probeentnahmen Bei Probeentnahmen im Rahmen behördlicher Lebensmittelüberwachung hat der Käufer zwei amtlich gezogene und verschlossene Gegenproben sachgerecht gelagert für den Verkäufer bereit zu halten.
7. Behandlungsvorschriften Altregelung 7.1 Gelieferte Waren sind sofort nach Anlieferung in gekühlten Räumen mit einer Temperatur von + 4 Grad Celsius bis + 7 Grad Celsius zu lagern und innerhalb des gekennzeichneten Mindesthaltbarkeitsdatums zu verbrauchen. 7.2 Ungebrühte Frischwurst ist eine Fleischzubereitung im Sinne der Anlage 5 zu § 7 Tier-LMHV und ist sofort nach Anlieferung in gekühlten Räumen mit einer Temperatur von bis zu + 4 Grad Celsius zu lagern und innerhalb des angegebenen Verbrauchsdatums zu verbrauchen. |